AGB

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Divecrew Berlin

Inhaber Christian Markmann

Reuterstr. 31

12047 Berlin

 

– nachfolgend „Divecrew Berlin“ –

 

und Ihren Kunden über Waren, Dienstleistungen und sonstige Leistungen von Divecrew Berlin.

(2) Die AGB gelten insbesondere für den Verkauf von Waren, Tauchkurse und Ausbildungsleistungen, Tauchprogramme und Tauchausfahrten, die Vermietung von Tauchausrüstung, Werkstatt- und Serviceleistungen sowie Gutscheine.

(3) Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Divecrew Berlin einen Vertrag abschließt. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.     

2. Vertragsabschluss und Buchung

(1) Die Darstellung von Waren, Tauchkursen, Veranstaltungen, Mietartikeln, Serviceleistungen und sonstigen Leistungen auf der Webseite von Divecrew Berlin stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Anfragen des Kunden per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder auf anderem Kommunikationsweg sind unverbindlich, soweit der Kunde nicht ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgibt. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme durch Divecrew Berlin oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.

(3) Bei Tauchkursen, Ausbildungsprogrammen, Tauchausfahrten und sonstigen Veranstaltungen kommt der Vertrag mit der Buchungs- oder Anmeldebestätigung durch Divecrew Berlin zustande. Die bloße Anfrage nach einem Termin oder einem freien Platz stellt noch keine Buchung dar.

(4) Soweit über die Webseite eine verbindliche Bestell- oder Buchungsmöglichkeit angeboten wird, gelten die während des jeweiligen Bestell- oder Buchungsvorgangs angezeigten Bedingungen. Der Kunde wird vor Abgabe seiner Vertragserklärung darüber informiert, ob seine Erklärung ein verbindliches Vertragsangebot darstellt oder unmittelbar zum Vertragsschluss führt.

(5) Bei Verträgen, die unmittelbar in den Gesellschaftsräumen von Divecrew Berlin geschlossen werden, kommt der Vertrag durch die übereinstimmenden Erklärungen von Divecrew Berlin und dem Kunden zustande.

(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen Divecrew Berlin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit ein solches gesetzlich vorgesehen ist.

Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sowie ein Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von Divecrew Berlin.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Welche Leistungen im jeweiligen Preis enthalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis enthalten ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs

(3) Divecrew Berlin stellt die Rechnung mit Vertragsschluss. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.

(4) Abweichende Zahlungsfristen, Anzahlungen oder Teilzahlungen können für einzelne Leistungen vereinbart werden. Maßgeblich sind in diesem Fall die im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.

(5) Die Zahlung kann mit den von Divecrew Berlin jeweils angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen.

(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Zahlungsverzug.

(7) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde geltend machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

5. Tauchkurse und Ausbildungsleistungen, Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1) Divecrew Berlin führt Tauchkurse, Ausbildungsprogramme und sonstige tauchsportbezogene Ausbildungsleistungen nach dem jeweils gebuchten Ausbildungsprogramm und den hierfür geltenden Ausbildungsstandards der jeweiligen Ausbildungsorganisation durch.

(2) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, der Buchungsbestätigung sowie gegebenenfalls aus individuell getroffenen Vereinbarungen.

(3) Die erfolgreiche Teilnahme und eine gegebenenfalls vorgesehene Zertifizierung oder Brevetierung setzen voraus, dass der Teilnehmer sämtliche nach den jeweiligen Ausbildungsstandards erforderlichen theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte absolviert und die vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist. Divecrew Berlin schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Ausbildung, nicht jedoch einen bestimmten Ausbildungserfolg oder die Erteilung einer Zertifizierung unabhängig vom Erreichen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, an der Ausbildung in dem für das jeweilige Ausbildungsprogramm erforderlichen Umfang mitzuwirken und die für die Durchführung und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

(5) Soweit für den gebuchten Kurs ein eLearning, Selbststudium oder eine sonstige theoretische Vorbereitung vorgesehen ist, hat der Teilnehmer die jeweils erforderlichen Ausbildungsinhalte rechtzeitig vor dem hierfür vorgesehenen praktischen Ausbildungsabschnitt zu bearbeiten. Divecrew Berlin kann die Teilnahme an einem praktischen Ausbildungsabschnitt davon abhängig machen, dass die hierfür erforderlichen theoretischen Ausbildungsinhalte zuvor absolviert wurden. 

(6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Ausbildung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Divecrew Berlin unverzüglich über Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Ausbildung oder die Sicherheit beim Tauchen von Bedeutung sein können.

(7) Während der Ausbildung sind die sicherheitsbezogenen Anweisungen der eingesetzten Tauchlehrer, Divemaster und sonstigen mit der Durchführung der Ausbildung betrauten Personen zu beachten.

(8) Erscheint ein Teilnehmer zu einem Ausbildungsabschnitt nicht ausreichend vorbereitet oder liegen die für dessen sichere Durchführung erforderlichen Voraussetzungen nicht vor, kann Divecrew Berlin die Teilnahme an diesem Ausbildungsabschnitt ablehnen oder diesen abbrechen. Die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung bleibt bestehen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, soweit dies nach den jeweiligen Ausbildungsstandards möglich ist.

6. Gesundheitliche Voraussetzungen und Tauchtauglichkeit

(1) Die Teilnahme an Tauchkursen, Ausbildungsprogrammen und sonstigen Tauchaktivitäten setzt voraus, dass der Teilnehmer die für die jeweilige Aktivität erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für das jeweilige Ausbildungsprogramm oder die jeweilige Tauchaktivität vorgesehenen Erklärungen und Fragebögen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(3) Für Tauchaktivitäten, die ausschließlich im Schwimmbad stattfinden, kann eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung zum Gesundheitszustand ausreichend sein, sofern sich aus dieser oder aus den Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsorganisationen keine Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung oder Freigabe ergibt.

(4) Für sämtliche Tauchaktivitäten im Freiwasser verlangt Divecrew Berlin eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Diese muss Divecrew Berlin vor der ersten Freiwasseraktivität vorliegen.

Die Tauchtauglichkeitsbescheinigung muss zum Zeitpunkt der jeweiligen Freiwasseraktivität gültig sein. Maßgeblich sind die von Divecrew Berlin anerkannten aktuellen Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM), soweit auf der ärztlichen Bescheinigung keine kürzere Gültigkeitsdauer festgelegt wurde.

Ohne eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung ist eine Teilnahme an Freiwasseraktivitäten nicht möglich.

(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Divecrew Berlin über gesundheitliche Veränderungen, die nach Abgabe der Erklärung zum Gesundheitszustand oder nach Ausstellung einer Tauchtauglichkeitsbescheinigung eintreten und für die sichere Teilnahme an einer Tauchaktivität von Bedeutung sein können, vor der nächsten Tauchaktivität zu informieren.

(6) Unabhängig von einer vorliegenden Tauchtauglichkeitsbescheinigung oder Erklärung zum Gesundheitszustand darf ein Teilnehmer nicht an einer Tauchaktivität teilnehmen, wenn er sich aktuell gesundheitlich nicht in der Lage sieht, sicher zu tauchen. Bei akuten Erkrankungen oder sonstigen Umständen, die einer sicheren Durchführung der Tauchaktivität entgegenstehen können, ist von der Teilnahme abzusehen.

(7) Divecrew Berlin ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tauchaktivität abzulehnen oder abzubrechen, wenn erforderliche Unterlagen nicht vorliegen oder konkrete Umstände erkennbar sind, die Zweifel an einer sicheren Teilnahme begründen. Eine medizinische Beurteilung oder Diagnose durch Divecrew Berlin findet nicht statt.

(8) Divecrew Berlin kann die Vorlage einer aktuellen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung verlangen, wenn nach Ausstellung einer bereits vorgelegten Bescheinigung erhebliche gesundheitliche Veränderungen eingetreten sind oder konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die bisherige Bescheinigung die aktuelle gesundheitliche Situation des Teilnehmers nicht mehr abbildet.

7. Minderjährige Teilnehmer

(1) Die Teilnahme Minderjähriger an Tauchkursen, Ausbildungsprogrammen und sonstigen Tauchaktivitäten ist nur zulässig, wenn die für das jeweilige Programm geltenden Alters- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

(2) Für die Teilnahme eines Minderjährigen sind die erforderlichen Zustimmungen und Erklärungen der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Divecrew Berlin kann verlangen, dass die hierfür vorgesehenen Anmelde-, Einwilligungs- und Ausbildungsunterlagen von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden.

(3) Soweit mehrere Personen gemeinsam gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind, bestätigt die unterzeichnende Person gegenüber Divecrew Berlin, zur Abgabe der für die Teilnahme erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein. Divecrew Berlin ist berechtigt, im Einzelfall die Zustimmung weiterer gesetzlicher Vertreter zu verlangen.

(4) Für minderjährige Teilnehmer gelten die gesundheitlichen Voraussetzungen gemäß § 6. Soweit eine ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung erforderlich ist, ist diese vor der betreffenden Tauchaktivität vorzulegen.

(5) Die gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, Divecrew Berlin alle ihnen bekannten Umstände mitzuteilen, die für die sichere Teilnahme des Minderjährigen an der Ausbildung oder Tauchaktivität von Bedeutung sein können

(6) Divecrew Berlin ist berechtigt, die Teilnahme eines Minderjährigen abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn erforderliche Zustimmungen, Erklärungen oder sonstige Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen.

(7) Die Entscheidung über den erfolgreichen Abschluss eines Ausbildungsprogramms und eine vorgesehene Zertifizierung oder Brevetierung richtet sich auch bei minderjährigen Teilnehmern nach den Ausbildungsstandards der jeweiligen Ausbildungsorganisation und den Regelungen gemäß § 5 dieser AGB.

8. Termine, Kursdauer, Änderungen und Beendigung von Tauchkursen

8.1 Digitale Ausbildungsunterlagen und eLearning

(1) Soweit im gebuchten Tauchkurs digitale Ausbildungsunterlagen oder ein eLearning enthalten sind, stellen diese einen gesondert bepreisten Bestandteil des Kurspaketes dar. Der hierfür geltende Preis wird dem Teilnehmer vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(2) Nach der persönlichen Zuordnung oder Bereitstellung eines eLearnings oder anderer digitaler Ausbildungsunterlagen können diese von Divecrew Berlin nicht auf einen anderen Teilnehmer übertragen oder gegenüber der jeweiligen Ausbildungsorganisation rückabgewickelt werden.

(3) Beendet oder storniert der Teilnehmer den Tauchkurs, nachdem ihm digitale Ausbildungsunterlagen bereits persönlich zugeordnet oder bereitgestellt wurden, werden diese nicht rückabgewickelt. Der hierfür bei Vertragsschluss vereinbarte Preis wird bei der Abrechnung berücksichtigt.

(4) Gesetzliche Widerrufsrechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Soweit für die Bereitstellung digitaler Inhalte besondere Erklärungen des Teilnehmers hinsichtlich der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist erforderlich sind, werden diese gesondert eingeholt.

 

8.2 Vereinbarte Ausbildungstermine

(1) Die für einen Tauchkurs vorgesehenen Ausbildungstermine werden zwischen Divecrew Berlin und dem Teilnehmer vereinbart und in der Buchungs- oder Anmeldebestätigung festgehalten.

(2) Vereinbarte Ausbildungstermine können vom Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin kostenfrei abgesagt oder auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Ersatztermine werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Ausbildungs-, Schwimmbad- und Freiwasserkapazitäten von Divecrew Berlin vereinbart.

(3) Sagt der Teilnehmer einen vereinbarten Ausbildungstermin weniger als 48 Stunden vor dessen Beginn ab oder erscheint er nicht zum vereinbarten Termin, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine kostenfreie Wiederholung oder einen kostenfreien Ersatztermin.

(4) Abweichend von Absatz 3 kann ein aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung nicht wahrgenommener Ausbildungstermin kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin verschoben werden, wenn der Teilnehmer Divecrew Berlin unverzüglich über die Verhinderung informiert und auf Verlangen einen geeigneten ärztlichen Nachweis über die krankheitsbedingte Verhinderung vorlegt. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.

(5) Divecrew Berlin kann für einen nach Absatz 3 nicht kostenfrei nachzuholenden Ausbildungsabschnitt einen neuen Termin anbieten. Soweit hierfür zusätzliche Ausbildungsleistungen oder unmittelbar mit dem Ersatztermin verbundene Kosten entstehen, werden diese dem Teilnehmer vor Vereinbarung des Ersatztermins mitgeteilt und nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.

 

8.3 Ausbildungszeitraum

(1) Ein gebuchter Tauchkurs ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten vereinbarten Ausbildungstermin abzuschließen.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Terminplanung in angemessenem Umfang mitzuwirken und vereinbarte beziehungsweise angebotene Ausbildungstermine so wahrzunehmen, dass der Abschluss der Ausbildung innerhalb dieses Zeitraums möglich ist.

(3) Kann die Ausbildung aufgrund von Umständen, die Divecrew Berlin zu vertreten hat, nicht innerhalb des in Absatz 1 genannten Zeitraums abgeschlossen werden, verlängert sich der Ausbildungszeitraum entsprechend.

(4) Eine angemessene Verlängerung kann ebenfalls vereinbart werden, wenn der Teilnehmer aufgrund einer länger andauernden, von ihm nicht zu vertretenden Verhinderung, insbesondere aufgrund einer länger andauernden Erkrankung oder Verletzung, an der Fortsetzung der Ausbildung gehindert ist.

(5) Hat der Teilnehmer den Abschluss des Kurses innerhalb des Ausbildungszeitraums durch wiederholte Terminverschiebungen, Nichtwahrnehmung vereinbarter Termine oder fehlende Mitwirkung verhindert, besteht nach Ablauf des Ausbildungszeitraums kein Anspruch auf eine kostenfreie Fortsetzung oder Nachholung der noch ausstehenden Ausbildungsleistungen.

(6) Divecrew Berlin kann in diesem Fall die Fortsetzung der Ausbildung zu den zum Zeitpunkt der Fortsetzung geltenden Bedingungen anbieten. Bereits erfolgreich absolvierte Ausbildungsbestandteile werden im Rahmen der jeweils geltenden Ausbildungsstandards berücksichtigt, soweit sie weiterhin anerkannt werden können.

 

8.4 Beendigung des Tauchkurses durch den Teilnehmer

(1) Möchte der Teilnehmer einen gebuchten Tauchkurs nicht fortsetzen, hat er Divecrew Berlin hierüber zu informieren.

(2) Bereits vor Beendigung erbrachte oder dem Teilnehmer bereitgestellte Leistungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für bereits persönlich zugeordnete digitale Ausbildungsunterlagen, bereits durchgeführte Ausbildungsabschnitte und sonstige bereits in Anspruch genommene Leistungen.

(3) Maßgeblich für die Bewertung bereits erbrachter oder bereitgestellter Leistungen sind die dem Teilnehmer vor Vertragsschluss mitgeteilten beziehungsweise vereinbarten Einzelpreise der im Kurspaket enthaltenen Leistungen

(4) Für zum Zeitpunkt der Beendigung bereits verbindlich vereinbarte Ausbildungstermine gelten zusätzlich die Regelungen gemäß Ziffer 8.2.

(5) Soweit der Teilnehmer Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen geleistet hat, erfolgt eine Abrechnung unter Berücksichtigung der bereits erbrachten oder bereitgestellten Leistungen und der nach diesen AGB zu berücksichtigenden vereinbarten Ausbildungstermine. Ein sich hieraus ergebender Erstattungsbetrag wird dem Teilnehmer erstattet.

(6) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

 

8.5 Terminänderungen und Absagen durch Divecrew Berlin 

(1) Divecrew Berlin ist berechtigt, vereinbarte Ausbildungs- oder Tauchtermine aus wichtigem Grund zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei Erkrankung oder kurzfristigem Ausfall des vorgesehenen Tauchlehrers, Ausfall oder Schließung eines Schwimmbades oder einer Tauchbasis, behördlichen Anordnungen oder Sperrungen sowie bei Wetter-, Gewässer-, Sicht- oder sonstigen Bedingungen, die einer sicheren Durchführung der geplanten Tauchaktivität entgegenstehen.

(3) Die Entscheidung, ob eine Tauchaktivität unter den am jeweiligen Termin bestehenden Bedingungen sicher durchgeführt werden kann, trifft Divecrew Berlin unter Berücksichtigung der konkreten Umstände, der Qualifikation und des Ausbildungsstandes der Teilnehmer sowie der für die jeweilige Tauchaktivität geltenden Ausbildungs- und Sicherheitsstandards.

(4) Wird ein Termin von Divecrew Berlin abgesagt oder verschoben, ohne dass der Teilnehmer hierfür verantwortlich ist, wird dem Teilnehmer ein Ersatztermin angeboten. Hierdurch entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Ausbildungskosten.

(5) Kann eine ausgefallene Leistung aufgrund von Umständen, die Divecrew Berlin zu vertreten hat, nicht innerhalb des vereinbarten Ausbildungszeitraums nachgeholt werden, verlängert sich der Ausbildungszeitraum entsprechend.

(6) Ist eine Nachholung der ausgefallenen Leistung endgültig nicht möglich oder für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar, gelten hinsichtlich der betroffenen, noch nicht erbrachten Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Weitergehende gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

9. Verhalten, Sicherheit und Ausschluss von Tauchaktivitäten

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, während Tauchkursen, Ausbildungsprogrammen und sonstigen von Divecrew Berlin durchgeführten Tauchaktivitäten die geltenden Sicherheitsregeln, die Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsorganisation sowie die sicherheitsbezogenen Anweisungen der verantwortlichen Tauchlehrer und sonstigen von Divecrew Berlin mit der Durchführung betrauten Personen zu beachten.

(2) Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass weder er selbst noch andere Teilnehmer, Mitarbeiter von Divecrew Berlin oder sonstige Personen gefährdet werden. Eigenmächtige Abweichungen von vereinbarten Tauchplänen oder sicherheitsrelevanten Anweisungen sind zu unterlassen.

(3) Die Teilnahme an Tauchaktivitäten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet. Gleiches gilt, wenn Medikamente oder sonstige Substanzen die sichere Teilnahme an der Tauchaktivität beeinträchtigen können. Bestehen insoweit Zweifel an der Tauchtauglichkeit, gelten ergänzend die Regelungen gemäß § 6.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn einer Tauchaktivität auf ihm bekannte Umstände hinzuweisen, die die sichere Durchführung der geplanten Tauchaktivität beeinträchtigen können.

(5) Soweit der Teilnehmer eigene Tauchausrüstung verwendet, ist er dafür verantwortlich, diese in einem für die vorgesehene Tauchaktivität geeigneten und funktionsfähigen Zustand mitzubringen. Divecrew Berlin ist berechtigt, die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese für die geplante Tauchaktivität ungeeignet oder nicht sicher verwendbar sind.

(6) Die Entscheidung über die Durchführung, Änderung oder den Abbruch einer Tauchaktivität trifft der jeweils verantwortliche Tauchlehrer unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen, der Qualifikation und des Ausbildungsstandes der Teilnehmer sowie der geltenden Ausbildungs- und Sicherheitsstandards.

(7) Divecrew Berlin ist berechtigt, einen Teilnehmer von einer einzelnen Tauchaktivität auszuschließen oder eine bereits begonnene Tauchaktivität für diesen Teilnehmer abzubrechen, wenn konkrete Umstände eine sichere Durchführung nicht zulassen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, erkennbarer Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel, fehlender erforderlicher Ausrüstung oder einem Verhalten, durch das der Teilnehmer sich selbst oder andere gefährdet.

(8) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen sicherheitsrelevante Pflichten kann Divecrew Berlin den Teilnehmer von der weiteren Ausbildung oder weiteren Tauchaktivitäten ausschließen, wenn eine Fortsetzung unter Berücksichtigung der Sicherheit der Beteiligten nicht zumutbar ist.

(9) Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

10. Tauchausfahrten und Tauchveranstaltungen

(1) Divecrew Berlin organisiert Tagesausfahrten und sonstige Tauchveranstaltungen. Art und Umfang der im jeweiligen Veranstaltungspreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung.

(2) Im Veranstaltungspreis können insbesondere die Nutzung der Tauchbasis, Luft beziehungsweise Flaschenfüllungen für die vorgesehenen Tauchgänge, Blei, Tauchgangsbegleitung sowie Verpflegungsleistungen enthalten sein. Maßgeblich ist der für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich ausgewiesene Leistungsumfang.

(3) An- und Abreise sowie gegebenenfalls erforderliche Übernachtungen sind nicht Bestandteil der von Divecrew Berlin angebotenen Tauchausfahrt oder Tauchveranstaltung. Sie werden von den Teilnehmern eigenständig organisiert und auf eigene Rechnung gebucht, soweit in der jeweiligen Ausschreibung hinsichtlich der An- und Abreise nichts anderes angegeben ist.

(4) Der Teilnehmer muss über die für die jeweilige Tauchaktivität erforderliche Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung verfügen. Divecrew Berlin ist berechtigt, vor der Teilnahme die Vorlage eines entsprechenden Brevets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises zu verlangen.

(5) Die gesundheitlichen Voraussetzungen und Anforderungen an die Tauchtauglichkeit richten sich nach § 6 dieser AGB.

(6) Brevetierte Taucher sind verpflichtet, ihre persönlichen Fähigkeiten, ihren Ausbildungsstand, ihre Taucherfahrung sowie ihre aktuellen körperlichen und psychischen Voraussetzungen bei der Durchführung eines Tauchgangs zu berücksichtigen. Sie dürfen nur an Tauchgängen teilnehmen, für die sie entsprechend ausgebildet sind und denen sie sich unter den jeweiligen Bedingungen gewachsen fühlen.

(7) Die Einteilung von Tauchgruppen oder Buddy-Teams sowie die Festlegung oder Änderung von Tauchplatz, Ein- und Ausstiegsstelle, maximaler Tauchtiefe, Tauchzeit oder sonstigen sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen kann durch Divecrew Berlin oder die mit der Durchführung der Tauchaktivität betrauten Personen erfolgen, soweit dies aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.

(8) Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Tauchplatzes, einer bestimmten Tauchroute, Tauchtiefe oder Tauchzeit besteht nicht. Die konkrete Durchführung richtet sich insbesondere nach Wetter, Gewässerbedingungen, Sichtverhältnissen, Strömung, behördlichen oder örtlichen Vorgaben sowie der Qualifikation und Erfahrung der Teilnehmer.

(9) Divecrew Berlin ist berechtigt, einzelne Tauchgänge zu ändern, abzubrechen oder nicht durchzuführen, wenn die tatsächlichen Bedingungen eine sichere Durchführung nicht zulassen oder erhebliche Zweifel an der sicheren Teilnahme eines Teilnehmers bestehen. Sicherheitsentscheidungen der verantwortlichen Personen sind von den Teilnehmern zu beachten.

(10) Soweit Leistungen durch eine Tauchbasis, einen Gastronomiebetrieb oder einen anderen externen Leistungserbringer erbracht werden, sind die dort geltenden Betriebs-, Haus- und Sicherheitsregeln vom Teilnehmer zu beachten.

(11) Änderungen einzelner Programmpunkte können vorgenommen werden, wenn diese aufgrund von Wetter-, Gewässer- oder Sicherheitsbedingungen, behördlichen Vorgaben, der Nichtverfügbarkeit eines vorgesehenen Tauchplatzes oder vergleichbaren Umständen erforderlich werden und der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht wesentlich verändert wird.

(12) Kann ein vorgesehener Tauchgang aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant durchgeführt werden, begründet dies nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung des gesamten Veranstaltungspreises. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers aufgrund nicht erbrachter oder wesentlich geänderter Leistungen bleiben unberührt.

(13) Für das Verhalten während der Tauchaktivitäten sowie die Verwendung eigener Tauchausrüstung gelten ergänzend die Regelungen gemäß § 9 dieser AGB.

 

Stornierung durch den Teilnehmer

(14) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an einer gebuchten Tauchausfahrt oder Tauchveranstaltung vor deren Beginn stornieren. Die Stornierung ist Divecrew Berlin in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen.

(15) Im Falle einer Stornierung kann Divecrew Berlin unter Berücksichtigung der durch die Stornierung gewöhnlich ersparten Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Vergabe des Teilnehmerplatzes folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

a) bis einschließlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Entschädigung,

b) 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Veranstaltungspreises,

c) 6 Tage bis mehr als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises,

d) ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Veranstaltungspreises.

(16) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Divecrew Berlin durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

(17) Divecrew Berlin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund der Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist. Ein über die jeweilige Pauschale hinausgehender Betrag kann nur verlangt werden, soweit Divecrew Berlin den höheren Schaden konkret nachweist und dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Teilnehmer zu ersetzen ist.

(18) Kann der frei gewordene Teilnehmerplatz anderweitig zu den vereinbarten Bedingungen vergeben werden, werden hierdurch erzielte beziehungsweise ersparte Beträge bei der Abrechnung berücksichtigt.

(19) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

 

Ersatzteilnehmer

(20) Der Teilnehmer kann anstelle einer Stornierung einen Ersatzteilnehmer für die gebuchte Tauchausfahrt oder Tauchveranstaltung benennen.

(21) Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer sämtliche für die jeweilige Tauchaktivität erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Ausbildung, Qualifikation, Tauchtauglichkeit und gegebenenfalls erforderlicher Ausrüstung, erfüllt.

(22) Der Wechsel des Teilnehmers ist Divecrew Berlin rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und bedarf der Bestätigung durch Divecrew Berlin. Die Bestätigung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(23) Entstehen Divecrew Berlin durch den Teilnehmerwechsel keine zusätzlichen Kosten, erfolgt der Wechsel kostenfrei. Tatsächlich entstehende zusätzliche Kosten werden dem Teilnehmer vor Durchführung des Wechsels mitgeteilt.

(24) Ist ein Teilnehmerwechsel aufgrund der Art der Veranstaltung, Vorgaben eines beteiligten Leistungserbringers oder aus sonstigen sachlichen Gründen nicht möglich, gelten für eine Stornierung die Regelungen gemäß den Absätzen 14 bis 19.

 

Absage und Änderung durch Divecrew Berlin

(25) Divecrew Berlin ist berechtigt, eine Tauchausfahrt oder Tauchveranstaltung abzusagen, wenn deren sichere oder ordnungsgemäße Durchführung aufgrund von Umständen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren oder von Divecrew Berlin nicht beziehungsweise nicht mit zumutbarem Aufwand beeinflusst werden können.

(26) Eine Absage kann insbesondere aufgrund ungeeigneter Wetter- oder Gewässerbedingungen, behördlicher Sperrungen oder Anordnungen, der kurzfristigen Nichtverfügbarkeit des vorgesehenen Tauchplatzes oder der Tauchbasis sowie aufgrund des kurzfristigen Ausfalls einer für die sichere Durchführung erforderlichen verantwortlichen Person erfolgen, sofern kein zumutbarer Ersatz zur Verfügung steht.

(27) Divecrew Berlin kann eine Veranstaltung außerdem wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl absagen, sofern in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Möglichkeit einer Absage aus diesem Grund hingewiesen wurde. Die Absage ist dem Teilnehmer so früh wie möglich mitzuteilen.

(28) Wird eine Veranstaltung von Divecrew Berlin vollständig abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Veranstaltung erstattet. Alternativ kann dem Teilnehmer ein Ersatztermin oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung angeboten werden. Die Entscheidung über die Annahme eines solchen Angebots liegt beim Teilnehmer.

(29) Ist lediglich eine Änderung einzelner Bestandteile der Veranstaltung erforderlich, kann Divecrew Berlin eine zumutbare Ersatzleistung oder Änderung des vorgesehenen Ablaufs anbieten, sofern hierdurch der Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bei einer wesentlichen Änderung oder bei nicht erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

(30) Von Divecrew Berlin nicht geschuldete Aufwendungen des Teilnehmers, insbesondere individuell gebuchte Übernachtungen sowie sonstige vom Teilnehmer selbst abgeschlossene Verträge mit Dritten, sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsvertrages mit Divecrew Berlin. Etwaige gesetzliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.

(31) Divecrew Berlin informiert die Teilnehmer über eine Absage oder wesentliche Änderung unverzüglich, sobald der entsprechende Grund bekannt ist.

(32) Weitergehende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

11. Vermietung von Tauchausrüstung

(1) Art und Umfang der vermieteten Tauchausrüstung, die vereinbarte Mietdauer sowie der Mietpreis ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung, Buchung oder dem bei der Übergabe erstellten Mietbeleg.

(2) Tauchausrüstung kann je nach Angebot einzeln oder als Ausrüstungspaket gemietet werden. Der Mietpreis richtet sich nach dem vereinbarten Mietzeitraum und der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste. Bei einem Ausrüstungspaket ergibt sich der Umfang der enthaltenen Ausrüstungsgegenstände aus der jeweiligen Mietvereinbarung.

(3) Die Mietausrüstung wird dem Mieter in einem für die vereinbarte Verwendung geeigneten Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Ausrüstung bei der Übernahme auf äußerlich erkennbare Beschädigungen, fehlende Teile oder sonstige Auffälligkeiten zu überprüfen und Divecrew Berlin erkennbare Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Mieter darf die Mietausrüstung ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend seiner Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung verwenden. Bedienungs-, Sicherheits- und Pflegehinweise von Divecrew Berlin sowie die für die jeweilige Ausrüstung geltenden Herstellerhinweise sind zu beachten.

(5) Eine Weitergabe der Mietausrüstung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Divecrew Berlin nicht gestattet.

(6) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietausrüstung während der Mietdauer sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl sowie vermeidbaren Beschädigungen zu schützen.

(7) Die Mietausrüstung darf feucht zurückgegeben werden. Bis zur Rückgabe ist sie so aufzubewahren, dass eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Insbesondere darf feuchte Ausrüstung nicht über einen längeren Zeitraum ohne ausreichende Belüftung in geschlossenen Behältern, Taschen oder Fahrzeugen gelagert werden, wenn hierdurch Geruchsbildung, Schimmel oder Materialschäden entstehen können.

Der Mieter ist verpflichtet, Verunreinigungen der Mietausrüstung, die über die bei einer gewöhnlichen Nutzung zu erwartende Verschmutzung hinausgehen, bei der Rückgabe mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Verunreinigungen durch Körperausscheidungen, insbesondere Urin.

Entstehen aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden unsachgemäßen Lagerung oder außergewöhnlichen Verunreinigung zusätzliche Reinigungs-, Desinfektions- oder Wiederherstellungskosten, kann Divecrew Berlin die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten verlangen.

(8) Stellt der Mieter während der Mietdauer einen Defekt, eine Beschädigung oder eine sonstige Auffälligkeit fest, die die sichere Verwendung der Ausrüstung beeinträchtigen kann, darf die betroffene Ausrüstung nicht weiter verwendet werden. Divecrew Berlin ist hierüber unverzüglich zu informieren.

(9) Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen, Umbauten oder Eingriffe an der Mietausrüstung sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Komponenten wie Atemregler, Tarierjackets, Tauchcomputer und Flaschenventile.

(10) Die Mietausrüstung ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig an Divecrew Berlin zurückzugeben, soweit keine Verlängerung der Mietdauer vereinbart wurde.

(11) Wird die Mietausrüstung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben und wurde keine Verlängerung der Mietdauer vereinbart, kann Divecrew Berlin für den zusätzlichen Zeitraum den regulären Mietpreis berechnen, der nach der zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Preisliste für eine entsprechende Verlängerung der Mietdauer angefallen wäre. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

Besondere Bestimmungen für Tauchflaschen

(12) Gemietete Tauchflaschen sind sachgerecht zu transportieren, zu lagern und gegen Umfallen, Herabfallen oder sonstige Beschädigungen zu sichern. Ventile und sonstige Bestandteile der Tauchflasche dürfen vom Mieter nicht demontiert, verändert oder eigenmächtig repariert werden.

(13) Tauchflaschen sind mit einem Restdruck von mindestens 20 bar an Divecrew Berlin zurückzugeben. Ein vollständiges Entleeren der Tauchflasche ist zu vermeiden, da bei einer drucklosen Flasche Feuchtigkeit oder andere Verunreinigungen in das Flascheninnere gelangen können.

(14) Wird eine Tauchflasche drucklos oder mit einem Restdruck von weniger als 20 bar zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, Divecrew Berlin bei der Rückgabe darauf hinzuweisen.

(15) Besteht aufgrund einer drucklosen Rückgabe oder sonstiger Umstände der begründete Verdacht, dass Feuchtigkeit oder Verunreinigungen in das Flascheninnere gelangt sein könnten, ist Divecrew Berlin berechtigt, die Tauchflasche vor einer erneuten Verwendung einer erforderlichen technischen Prüfung zu unterziehen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten können dem Mieter berechnet werden, soweit dieser den Zustand zu vertreten hat.

(16) Die von Divecrew Berlin als Atemluftflaschen vermieteten Tauchflaschen sind ausschließlich für die Verwendung und Befüllung mit geeigneter Atemluft bestimmt.

(17) Eine Befüllung mit reinem Sauerstoff oder sauerstoffangereicherten Gasen sowie die Verwendung der Tauchflasche zur Herstellung von Nitrox mittels Partialdruckverfahren ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Divecrew Berlin nicht gestattet. Gleiches gilt für die Befüllung mit anderen als den vereinbarten Atemgasen.

(18) Der Mieter darf an Tauchflaschen, Ventilen oder sonstigen Bestandteilen keine Veränderungen vornehmen oder vornehmen lassen. Dies gilt insbesondere für eine eigenmächtige Umrüstung, Reinigung oder sonstige Behandlung für den Sauerstoffbetrieb.

(19) Wurde eine Mietflasche entgegen diesen Bestimmungen mit Sauerstoff, sauerstoffangereicherten Gasen oder einem anderen nicht vereinbarten Gas befüllt oder für ein nicht zugelassenes Mischverfahren verwendet, ist der Mieter verpflichtet, Divecrew Berlin hierüber bei der Rückgabe unverzüglich zu informieren.

(20) Divecrew Berlin ist in diesem Fall berechtigt, die Tauchflasche vor einer erneuten Verwendung einer erforderlichen technischen Prüfung, Reinigung oder Wiederherstellung zu unterziehen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten können dem Mieter berechnet werden, soweit dieser die nicht vereinbarte Verwendung zu vertreten hat.

 

Unvollständige Rückgabe, Verlust und Beschädigung

(21) Wird Mietausrüstung einzeln oder als Bestandteil eines Ausrüstungspakets vermietet, ist sie einschließlich des mitvermieteten Zubehörs vollständig zurückzugeben.

(22) Fehlen bei der Rückgabe einzelne Ausrüstungsgegenstände oder Zubehörteile, ist der Mieter verpflichtet, Divecrew Berlin hierüber unverzüglich zu informieren und die fehlenden Gegenstände innerhalb einer von Divecrew Berlin gesetzten angemessenen Frist zurückzugeben, soweit dies noch möglich ist.

(23) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust oder die Beschädigung von Mietausrüstung, soweit er diese zu vertreten hat. Für gewöhnliche Abnutzung und Gebrauchsspuren, die durch eine vertragsgemäße Nutzung der Mietausrüstung entstehen, haftet der Mieter nicht.

(24) Bei einer vom Mieter zu vertretenden Beschädigung kann Divecrew Berlin die erforderlichen und angemessenen Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung verlangen.

(25) Ist ein verlorener oder beschädigter Ausrüstungsgegenstand nicht mehr reparierbar oder kann er nicht zurückgegeben werden, richtet sich die Höhe eines zu leistenden Ersatzes nach dem tatsächlich entstandenen ersatzfähigen Schaden. Dabei sind insbesondere Alter, Zustand und Wert des betroffenen Ausrüstungsgegenstandes zu berücksichtigen.

(26) Kann ein Ausrüstungspaket aufgrund eines fehlenden oder beschädigten Bestandteils bis zur Rückgabe, Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht oder nur eingeschränkt weitervermietet werden, bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche von Divecrew Berlin unberührt.

 

Mängel und gesetzliche Rechte

(27) Wird Mietausrüstung aufgrund eines bei Übergabe bereits vorhandenen Mangels während der vereinbarten Mietzeit nicht oder nicht vertragsgemäß nutzbar, gelten die gesetzlichen Rechte des Mieters.

(28) Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen sowie die in diesen AGB enthaltenen allgemeinen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

12. Werkstatt-, Wartungs- und Reparaturleistungen

Auftrag und Eingangsprüfung

(1) Gegenstand und Umfang eines Werkstatt-, Wartungs-, Revisions- oder Reparaturauftrags ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden sowie gegebenenfalls aus dem bei der Annahme erstellten Auftrag oder Kostenvoranschlag.

(2) Bei der Annahme beziehungsweise vor Beginn der Arbeiten kann Divecrew Berlin eine Eingangs- und Funktionsprüfung des übergebenen Ausrüstungsgegenstandes durchführen. Dabei erkennbare Beschädigungen, Fehlteile oder sonstige Auffälligkeiten können dokumentiert werden.

(3) Bei Wartungs- und Revisionsarbeiten kann sich der tatsächliche Zustand eines Ausrüstungsgegenstandes erst nach dessen Demontage und Reinigung vollständig beurteilen lassen. Der bei der Annahme erkennbare Zustand stellt daher keine abschließende Beurteilung des erforderlichen Arbeits- und Ersatzteilumfangs dar.

 

Kostenvoranschlag, Kostenfreigabe und zusätzliche Arbeiten

(4) Soweit vor Beginn der Arbeiten ein Kostenvoranschlag erstellt wird, erfolgt dieser auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Zustandes des Ausrüstungsgegenstandes. Zeigen sich erst während der Demontage, Reinigung oder Prüfung zusätzliche Mängel oder ein zusätzlicher Reparaturbedarf, wird der Kunde hierüber informiert, wenn hierdurch der vereinbarte beziehungsweise im Kostenvoranschlag zugrunde gelegte Leistungsumfang wesentlich überschritten wird.

(5) Arbeiten und Ersatzteile, die über den vereinbarten Auftrag wesentlich hinausgehen, werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.

(6) Soweit der Kunde bei Auftragserteilung eine Kostenfreigabe für zusätzlich erforderliche Arbeiten oder Ersatzteile erteilt hat, ist Divecrew Berlin berechtigt, diese bis zur Höhe des freigegebenen Betrages ohne erneute Rücksprache auszuführen beziehungsweise zu ersetzen, soweit dies für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

(7) Überschreiten die erforderlichen zusätzlichen Arbeiten oder Ersatzteile die vom Kunden erteilte Kostenfreigabe, wird Divecrew Berlin vor deren Durchführung die Zustimmung des Kunden einholen.

(8) Erteilt der Kunde die erforderliche Zustimmung zu sicherheitsrelevanten zusätzlichen Arbeiten oder zum Austausch erforderlicher Bauteile nicht, ist Divecrew Berlin nicht verpflichtet, den Ausrüstungsgegenstand in einen Zustand zu versetzen oder als funktionsfähig zu bestätigen, der den hierfür maßgeblichen technischen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen nicht entspricht.

 

Durchführung von Wartungs- und Revisionsarbeiten

(9) Wartungs- und Revisionsarbeiten werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang sowie unter Beachtung der für den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand maßgeblichen Herstellervorgaben durchgeführt.

(10) Soweit für eine beauftragte Revision die Verwendung eines vom Hersteller vorgesehenen Service-Kits Bestandteil der vereinbarten Revisionsleistung ist, ist dieses Service-Kit in der vereinbarten Revisionspauschale enthalten.

(11) Der Austausch der im Rahmen der jeweiligen Revision nach Herstellervorgaben vorgesehenen Verschleiß- und Serviceteile erfolgt im Rahmen der vereinbarten Revisionspauschale, soweit diese Bestandteil des vorgesehenen Service-Kits sind.

(12) Ersatzteile oder Bauteile, die nicht Bestandteil des regulären Service-Kits sind und aufgrund von Verschleiß, Beschädigung, Alterung oder eines festgestellten Defekts ersetzt werden müssen, sind nicht in der Revisionspauschale enthalten und werden zusätzlich berechnet.

(13) Für zusätzliche Ersatzteile und Arbeiten gemäß Absatz (12) gilt die vom Kunden bei Auftragserteilung erteilte Kostenfreigabe. Wird die Kostenfreigabe überschritten, holt Divecrew Berlin vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten die Zustimmung des Kunden ein.

(14) Soweit für die ordnungsgemäße Durchführung einer Revision Original-Service-Kits oder vom jeweiligen Hersteller vorgeschriebene beziehungsweise freigegebene Ersatzteile erforderlich sind, verwendet Divecrew Berlin diese entsprechend den maßgeblichen Herstellervorgaben.

(15) Nach Abschluss der Wartungs-, Revisions- oder Reparaturarbeiten werden die für den jeweiligen Ausrüstungsgegenstand und den vereinbarten Leistungsumfang vorgesehenen Funktions- und Einstellprüfungen durchgeführt.

 

Nicht oder nur eingeschränkt instandsetzbare Ausrüstung

(16) Stellt Divecrew Berlin während der Demontage, Reinigung, Wartung, Revision oder Prüfung fest, dass ein Ausrüstungsgegenstand erhebliche Beschädigungen, Korrosion, übermäßigen Verschleiß oder sonstige technische Mängel aufweist, die eine ordnungsgemäße und sichere Instandsetzung verhindern oder zusätzliche Arbeiten beziehungsweise Ersatzteile erforderlich machen, wird der Kunde hierüber informiert, soweit die erforderlichen Maßnahmen nicht bereits von einer erteilten Kostenfreigabe umfasst sind.

(17) Ist eine ordnungsgemäße und sichere Instandsetzung technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder aufgrund fehlender beziehungsweise nicht mehr verfügbarer Ersatzteile nicht durchführbar, ist Divecrew Berlin berechtigt, die Arbeiten abzubrechen. Der Kunde wird hierüber informiert.

(18) Lehnt der Kunde einen für die ordnungsgemäße und sichere Instandsetzung erforderlichen Austausch eines Bauteils oder eine erforderliche zusätzliche Arbeit ab, kann Divecrew Berlin die weitere Durchführung der Wartung, Revision oder Reparatur ablehnen beziehungsweise abbrechen.

(19) Divecrew Berlin ist nicht verpflichtet, einen Ausrüstungsgegenstand als funktionsfähig oder einsatzbereit zu bestätigen, wenn die hierfür erforderlichen technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen nach Abschluss beziehungsweise Abbruch der Arbeiten nicht erfüllt sind.

(20) Ein Ausrüstungsgegenstand, bei dem die erforderlichen Arbeiten nicht vollständig durchgeführt werden konnten oder bei dem sicherheitsrelevante Mängel fortbestehen, wird dem Kunden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgegeben. Eine Freigabe zur Verwendung ist damit nicht verbunden.

(21) Bereits tatsächlich durchgeführte und für die Feststellung des Zustandes erforderliche Arbeiten, insbesondere Demontage, Reinigung, Prüfung oder Fehlersuche, können entsprechend der bei Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung berechnet werden, auch wenn eine vollständige Instandsetzung anschließend nicht möglich ist oder vom Kunden nicht beauftragt wird. Nicht verbaute beziehungsweise nicht erforderliche Ersatzteile werden nicht berechnet.

 

Fertigstellung, Abholung und Versand

(22) Nach Abschluss der beauftragten Werkstatt-, Wartungs-, Revisions- oder Reparaturarbeiten informiert Divecrew Berlin den Kunden über die Fertigstellung, soweit nicht bereits ein verbindlicher Abholtermin vereinbart wurde.

(23) Zur Abholung bereitgestellte Ausrüstung ist vom Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.

(24) Wurde die Rücksendung der Ausrüstung vereinbart, erfolgt diese an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Art und Kosten des Versands richten sich nach der bei Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung.

(25) Der Kunde ist verpflichtet, Divecrew Berlin Änderungen seiner Kontaktdaten oder der für eine vereinbarte Rücksendung maßgeblichen Lieferadresse mitzuteilen, solange sich seine Ausrüstung bei Divecrew Berlin befindet.

(26) Wird eine zur Abholung bereitgestellte Ausrüstung trotz Mitteilung der Fertigstellung und anschließender Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, kann Divecrew Berlin dem Kunden eine weitere angemessene Frist zur Abholung setzen.

(27) Nach erfolglosem Ablauf dieser weiteren Frist bleiben die gesetzlichen Rechte von Divecrew Berlin unberührt. Notwendige und angemessene Kosten, die aufgrund der vom Kunden zu vertretenden verspäteten Abholung entstehen, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.

 

Mängel und Gewährleistung bei Werkstattleistungen

(28) Für die von Divecrew Berlin ausgeführten Werkstatt-, Wartungs-, Revisions- und Reparaturleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(29) Zeigt sich nach Durchführung der Arbeiten eine Funktionsstörung oder sonstige Auffälligkeit, die mit den von Divecrew Berlin ausgeführten Arbeiten in Zusammenhang stehen kann, soll der Kunde Divecrew Berlin hierüber möglichst unverzüglich informieren und Gelegenheit zur Überprüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung geben.

(30) Die Mängelrechte beziehen sich auf die von Divecrew Berlin geschuldete und tatsächlich ausgeführte Werkstattleistung. Sie begründen keine darüber hinausgehende Garantie für den gesamten Ausrüstungsgegenstand oder für Bauteile, die nicht Gegenstand der ausgeführten Arbeiten waren.

(31) Kein Mangel der Werkstattleistung liegt insbesondere vor, soweit eine nachträglich auftretende Funktionsstörung ausschließlich auf gewöhnlichem Verschleiß, einer nach Übergabe eingetretenen Beschädigung, unsachgemäßer Verwendung, nicht bestimmungsgemäßer Belastung oder einem Eingriff durch den Kunden oder einen Dritten beruht und nicht von Divecrew Berlin zu vertreten ist.

(32) Der Kunde ist verpflichtet, einen Ausrüstungsgegenstand nicht weiter zu verwenden, wenn nach der Durchführung der Arbeiten eine Funktionsstörung oder sonstige Auffälligkeit auftritt, durch die eine sichere Verwendung beeinträchtigt sein kann. Divecrew Berlin ist hierüber unverzüglich zu informieren.

(33) Gesetzliche Schadensersatz- und Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.

13. Verkauf von Waren

Kaufgegenstand und Preise

(1) Gegenstand eines Kaufvertrages sind die jeweils vereinbarten Waren. Der Vertrag kann insbesondere durch den Verkauf im Ladengeschäft oder über eine von Divecrew Berlin genutzte Verkaufsplattform zustande kommen.

(2) Für Verbraucher gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Soweit im Einzelfall ein Versand vereinbart wird, werden zusätzlich anfallende Versandkosten dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

 

Übergabe und Versand

(4) Waren werden grundsätzlich im Ladengeschäft von Divecrew Berlin an den Kunden übergeben, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form der Übergabe oder ein Versand vereinbart wurde.

(5) Wird ein Versand vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Gesetzliche Regelungen über Lieferung, Gefahrübergang und Lieferverzug bleiben unberührt.

Eigentumsvorbehalt

(6) Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Divecrew Berlin.

Mängelrechte

(7) Für die verkauften Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(8) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn eine solche ausdrücklich von Divecrew Berlin, dem Hersteller oder einem sonstigen Garantiegeber erklärt wurde. Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

(9) Wird eine Ware versendet, soll der Kunde äußerlich erkennbare Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller anzeigen und Divecrew Berlin hierüber informieren. Die Unterlassung einer solchen Anzeige hat für Verbraucher keine Auswirkungen auf ihre gesetzlichen Mängelrechte.

(10) Zeigt sich ein Mangel, soll der Kunde Divecrew Berlin Gelegenheit zur Prüfung des Mangels und zur gesetzlichen Nacherfüllung geben.

(11) Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.

 

Verkauf gebrauchter Waren

(12) Divecrew Berlin kann neben Neuwaren auch gebrauchte Waren anbieten. Der gebrauchte Zustand sowie bekannte, für die Kaufentscheidung wesentliche Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder sonstige Abweichungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(13) Beim Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte. Soweit die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einer gebrauchten Ware auf ein Jahr verkürzt werden soll, erfolgt dies nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung mit dem Verbraucher.

(14) Eine vereinbarte Beschaffenheit der gebrauchten Ware, insbesondere ausdrücklich bezeichnete Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder fehlende Eigenschaften, bleibt bei der Beurteilung eines Mangels nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

(15) Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln, die von einer wirksam vereinbarten Verkürzung der Verjährungsfrist nicht erfasst werden dürfen, bleiben unberührt.

(16) Gesetzliche Schadensersatz- und Haftungsansprüche des Kunden bleiben unberührt.

14. Haftung und Schadensersatz

Allgemeine Haftungsgrundsätze

(1) Divecrew Berlin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Divecrew Berlin, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Divecrew Berlin nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Divecrew Berlin nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Divecrew Berlin ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Divecrew Berlin.

(6) Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine Haftung aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.

 

Tauchtypische Risiken und Eigenverantwortung

(7) Die Teilnahme an Tauchaktivitäten setzt voraus, dass der Teilnehmer die für die jeweilige Aktivität geltenden gesundheitlichen, persönlichen und – soweit erforderlich – taucherischen Voraussetzungen erfüllt. Die hierzu in diesen AGB geregelten Mitwirkungs-, Informations- und Sicherheitspflichten des Teilnehmers bleiben unberührt.

(8) Brevetierte Taucher sind im Rahmen ihrer Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung für ihr eigenes taucherisches Verhalten mitverantwortlich. Sie haben insbesondere ihre persönliche Leistungsfähigkeit, ihren Ausbildungsstand, ihre Taucherfahrung sowie die aktuellen Bedingungen bei der Planung und Durchführung eines Tauchgangs angemessen zu berücksichtigen.

(9) Ein brevetierter Taucher ist verpflichtet, Divecrew Berlin beziehungsweise den verantwortlichen Tauchgangsbegleiter vor Beginn eines Tauchgangs darauf hinzuweisen, wenn er sich einem vorgesehenen Tauchgang aufgrund seiner Ausbildung, Erfahrung, gesundheitlichen Verfassung oder seines persönlichen Befindens nicht gewachsen fühlt. Die Entscheidung, einen Tauchgang nicht anzutreten oder aus Sicherheitsgründen abzubrechen, bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

(10) Teilnehmer, die sich im Rahmen eines Tauchkurses oder einer sonstigen Ausbildung befinden, haben die Anweisungen des verantwortlichen Tauchlehrers beziehungsweise der mit der Ausbildung betrauten Person zu befolgen. Die Verantwortung von Divecrew Berlin und des eingesetzten Ausbildungspersonals für die ordnungsgemäße und den jeweiligen Ausbildungsstand berücksichtigende Durchführung der Ausbildung wird durch die Mitwirkungspflichten des Teilnehmers nicht eingeschränkt.

(11) Tauchen ist mit Risiken verbunden, die auch bei Beachtung anerkannter Ausbildungs-, Sicherheits- und Verhaltensregeln nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Kenntnis allgemeiner tauchtypischer Risiken führt jedoch nicht zu einem Ausschluss oder einer Einschränkung gesetzlicher Haftungsansprüche des Teilnehmers gegen Divecrew Berlin.

(12) Verletzt ein Teilnehmer schuldhaft die ihm obliegenden Mitwirkungs-, Informations-, Sicherheits- oder Verhaltenspflichten und trägt dies zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens bei, richtet sich die Berücksichtigung dieses Umstandes nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Grundsätzen des Mitverschuldens.

 

Leistungen Dritter und eigenständig geschlossene Verträge

(13) Soweit Divecrew Berlin im Rahmen eigener vertraglicher Leistungen Leistungen Dritter einsetzt oder solche Leistungen Bestandteil der von Divecrew Berlin geschuldeten Leistung sind, bleiben die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von Divecrew Berlin unberührt.

(14) Leistungen, die der Kunde eigenständig und im eigenen Namen bei einem Dritten bucht oder beauftragt, sind nicht Bestandteil des mit Divecrew Berlin geschlossenen Vertrages, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(15) Dies gilt insbesondere für vom Teilnehmer selbst gebuchte und unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter bezahlte Übernachtungen, Beförderungsleistungen oder sonstige zusätzliche Leistungen. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter zustande.

(16) Die bloße Empfehlung, Benennung oder Vermittlung einer Kontaktmöglichkeit zu einem Anbieter durch Divecrew Berlin führt nicht dazu, dass dessen Leistung Bestandteil des Vertrages mit Divecrew Berlin wird.

(17) Für die ordnungsgemäße Erbringung einer ausschließlich zwischen dem Kunden und einem Dritten vereinbarten Leistung ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Eine Haftung von Divecrew Berlin für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Auswahl, Information oder Vermittlung bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

15. Gutscheine

Erwerb und Einlösung

(1) Divecrew Berlin kann Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag (Wertgutscheine) oder für eine bestimmte Leistung beziehungsweise ein bestimmtes Angebot (Leistungsgutscheine) ausstellen.

(2) Wertgutscheine können für die zum Zeitpunkt der Einlösung von Divecrew Berlin angebotenen Waren und Leistungen verwendet werden, soweit auf dem Gutschein oder bei dessen Erwerb keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Leistungsgutscheine können für die auf dem Gutschein bezeichnete Leistung eingelöst werden. Die Durchführung der Leistung setzt voraus, dass die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden persönlichen, gesundheitlichen, altersbezogenen, ausbildungsbezogenen oder sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

(4) Soweit für die Inanspruchnahme einer Leistung eine Terminvereinbarung erforderlich ist, begründet der Gutschein keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin. Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart.

 

Gültigkeit und Verjährung

(5) Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden, soweit nicht im Einzelfall wirksam eine andere Regelung vereinbart wurde.

(6) Die gesetzlichen Vorschriften über Beginn, Dauer und Hemmung der Verjährung bleiben unberührt.

Preisänderungen bei Leistungsgutscheinen

(7) Bezeichnet ein Gutschein eine konkrete Leistung und wurde der vollständige Preis dieser Leistung mit dem Gutschein bereits bezahlt, berechtigt eine spätere allgemeine Preisänderung während der Einlösbarkeit des Gutscheins grundsätzlich nicht zu einer Nachforderung für die ursprünglich vereinbarte Leistung.

(8) Wünscht der Kunde bei Einlösung eine andere oder weitergehende Leistung als die im Gutschein bezeichnete Leistung, kann ein hierfür bestehender Mehrpreis berechnet werden.

 

Übertragbarkeit und Verlust

(9) Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, soweit sie nicht aufgrund der Art der vereinbarten Leistung oder einer ausdrücklich getroffenen Vereinbarung personengebunden sind.

(10) Bei Verlust eines Gutscheins kann Divecrew Berlin einen Ersatzgutschein ausstellen, wenn der Kunde den Erwerb und die noch bestehende Berechtigung zur Einlösung hinreichend nachweisen kann und eine doppelte Einlösung ausgeschlossen werden kann.

 

Auszahlung und Restguthaben

(11) Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in Geld ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.

(12) Wird ein Wertgutschein nur teilweise eingelöst, bleibt das verbleibende Guthaben bis zum Ablauf der maßgeblichen Verjährungsfrist zur weiteren Einlösung bestehen.

 

Gutscheine für Tauchkurse und Ausbildungsleistungen

(13) Bei Gutscheinen für Tauchkurse oder sonstige Ausbildungsleistungen gelten für die Durchführung der gebuchten Leistung ergänzend die Bestimmungen dieser AGB über Tauchkurse und Ausbildungsleistungen. Der Gutschein ersetzt nicht die erforderliche Anmeldung beziehungsweise Terminvereinbarung. Insbesondere müssen die für die jeweilige Ausbildung geltenden gesundheitlichen, persönlichen und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Teilnahme erfüllt sein.

(14) Die Einlösung eines Gutscheins für einen Tauchkurs begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin. Die Terminvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit beziehungsweise im Rahmen der für den jeweiligen Kurs angebotenen Termine.

 

Gesetzliche Rechte

(15) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht beim Erwerb eines Gutscheins im Fernabsatz, bleiben unberührt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht

(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen Divecrew Berlin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates, die durch eine Rechtswahl nicht abbedungen werden dürfen, unberührt.

 

Gerichtsstand

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(4) Gegenüber Verbrauchern wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein von den gesetzlichen Vorschriften abweichender Gerichtsstand vereinbart.

(5) Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit der Gerichte die gesetzlichen Vorschriften.

17. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

Datenschutz

(1) Divecrew Berlin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Nähere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Divecrew Berlin, die auf der Website von Divecrew Berlin abrufbar ist.

 

Individuelle Vereinbarungen

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen Divecrew Berlin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Salvatorische Klausel

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.

(5) Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Soweit sich aus dem Wegfall einer Bestimmung eine Regelungslücke ergibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften und die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Auslegungsgrundsätze.

18. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die von Divecrew Berlin erstellten und veröffentlichten Inhalte, insbesondere Fotografien, Videos, Texte, Grafiken, Abbildungen, Gestaltungen und sonstige Inhalte, sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung dieser Inhalte außerhalb der gesetzlich zulässigen Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

(3) Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Fotografien, Videos, Texten oder Grafiken von Divecrew Berlin auf fremden Webseiten, in sozialen Netzwerken, in Printmedien, zu Werbezwecken oder für sonstige gewerbliche Zwecke.

(4) Soweit Inhalte von Divecrew Berlin Rechte Dritter enthalten oder Divecrew Berlin lediglich Nutzungsrechte an diesen Inhalten besitzt, bleiben die Rechte der jeweiligen Rechteinhaber unberührt.

(5) Die Verwendung von Marken, Logos, Herstellerkennzeichen und sonstigen geschützten Kennzeichen richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls bestehenden Nutzungsrechten.

(6) Regelungen über die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Kunden, Kursteilnehmer oder sonstige Personen erkennbar abgebildet sind, richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls gesondert erteilten Einwilligungen.

Version

Stand: September 2026

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Tauchschule Divecrew Berlin, Inhaber: Christian Markmann (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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