AGB

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Tauchschule Divecrew Berlin und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Tauchschule Divecrew Berlin nicht an, es sei denn, die Tauchschule Divecrew Berlin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • (a)Bestellungen von Waren und Artikeln, die vom Besteller in mündlicher oder schriftlicher Form bestellt wurden, gelten als bindend.
  • (b) Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
  • (c) Bei Internet-Bestellungen verpflichtet sich die Tauchschule Divecrew Berlin, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern ist die Tauchschule Divecrew Berlin zum Rücktritt berechtigt. Falls der Lieferant der Tauchschule Divecrew Berlin trotz vertraglicher Verpflichtung die Tauchschule Divecrew Berlin nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die Tauchschule Divecrew Berlin ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
  • (d) Die Tauchschule Divecrew Berlin bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.

3. Widerrufsbelehrung

  • (a) Der Besteller kann seinerseits die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Tauchschule Divecrew Berlin, Reuterstr. 31, 12047 Berlin, info@divecrew-berlin.de .
  • (b) Sofern der Bestellwert mehr als 100,00€ beträgt, erstattet die Tauchschule Divecrew Berlin die Kosten der Rücksendung. 
  • (c) Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tauchschule Divecrew Berlin eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. 
  • (d) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden ist.

4. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulation, Zeichnung etc. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Punkt 2 annehmen, sind uns die Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

5. Preise und Zahlungen

  • (a) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • (b) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort bei Rechnungsstellung bzw. per Vorkasse zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem von der EZB festgelegten Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
  • (c) Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Lieferung

  •  (a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • (b) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
  • (c) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

8. Vermietung

  • (a) Für die Vermietung von Artikeln ist immer die gültige Form der Mietpreisliste ausschlaggebend zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Reservierung.
  • (b) Der Weiterverleih /-vermietung an Dritte ist untersagt.
  • (c) Haftungsausschluss bei nicht fachgerechter Nutzung des Mietartikels.
  • (d) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vor jedem Gebrauch einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Nicht von uns zu verantwortende Gerätedefekte, die z. B. durch Umbau oder Manipulation durch den Mieter entstehen, unterliegen dem Haftungsausschluss. 
  • (e) Der Mieter verpflichtet sich zum Kauf des Tauchanzuges, wenn dieser durch Urin verunreinigt wurde.
  • (f) Das Mietequipment ist gereinigt und trocken abzugeben.
  • (g) Tauchgeräte, die bei Rückgabe weniger als 20 bar Restdruck aufweisen, müssen geöffnet und kontrolliert, eventuell getrocknet und gereinigt werden. Die Kosten werden vom Mieter im Vorfeld anerkannt und betragen 42,00 €.
  • (h) Der Mieter haftet in vollem Umfang (Neupreis) bei Verlust oder Beschädigung. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietartikel in vollem Umfang gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu versichern.

9. Eigentumsvorbehalt

  • (a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  • (b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • (c) Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

10. Gewährleistung und Mängelrüge

  • (a) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
  • (b) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. 

  • (c) Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

  • (d) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkung uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  • (e) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die im Satz 1 -4 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  • (f) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • (g) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für neue Artikel, gerechnet ab dem Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

11. Datenschutz

  • (a) Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zum E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Tauchschule Divecrew Berlin ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
  • (b) Die Tauchschule Divecrew Berlin stellt die personenbezogenen Daten des Bestellers nicht Dritten außerhalb der Tauchschule Divecrew Berlin zur Nutzung zur Verfügung. 
  • (c) Wenn wir uns entschließen, unsere Richtlinien über Privatsphäre und Datenschutz zu ändern, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen. So können Sie sich jederzeit darüber informieren.

12. Copyright

  • (a) Alle Bilder und Texte auf unserer Website unterliegen den urheberschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede nicht autorisierte Vervielfältigung wird strafrechtlich verfolgt. 
  • (b) Bei Zusendung von Bild- und Filmmaterial, digital und analog, auch in elektronischer Form, z.B. im Rahmen eines Fotowettbewerbes oder zur Bildbegutachtung, versichert der Sender, im Vollbesitz der Rechte an Bild und Ton zu sein und uns diese zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen.

13. Tauchkurse und Tauchgänge

  • (a) Die Tauchschule, vertreten durch den ausgebildeten PADI Tauchlehrer, verpflichtet sich die Tauchschüler in der Theorie, sowie in der Praxis auszubilden, dass es den von PADI genannten Bestimmungen entspricht. Bei Prescriptivteaching – Kursen (im Selbststudium) müssen die gestellten Aufgaben vor Kursbeginn gelöst werden.
  • (b) Sollte ein vereinbarter Kurstermin nicht von uns eingehalten werden, so wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert. Vom Tauchschüler nicht angetretene Kurse verfallen nach 12 Monaten.

14. Der Tauchschüler verpflichtet sich

  • Sofern die Fragen zum Gesundheitszustand nicht befriedigend beantwortet werden, muss spätestens bei Kursbeginn ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches die Tauchtauglichkeit nachweist.
  • Die Theorie gelernt zu haben (alle Testaufgaben bearbeiten).
  • Auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu Tauchen. Einfluss von Alkohol führt auf Kosten des Schülers zum Ausschluss.
  • Die vereinbarte Kursgebühr ist spätestens bei Kursbeginn zu entrichten.
  • Individuell beschafftes Kursmaterial ist bei Erhalt zu bezahlen.
  • Eine eigene ABC – Ausrüstung zum Kursbeginn mitzubringen (ansonsten Leihgebühren).
  • Nicht angetretene Kurstermine verfallen ersatzlos.
  • Tauchausrüstung die im Laden fürs Freiwasser ausgegeben wird, ist dort am nächst vereinbarten Termin gespült und getrocknet abzugeben. Achtung: nasse Sachen verstocken im Kofferraum (Zusatzkosten für Reinigung). Später abgelieferte Ausrüstung wird extra berechnet (siehe Verleihpreise). Ausgeliehene Artikel bleiben Eigentum der ausleihenden Firma und sind nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert und persönlich abzugeben. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet mit dem Leihmaterial sorgsam umzugehen. Bei Verlust der Ausrüstung oder von Kleinteilen ist der Kaufpreis zu entrichten.
  • Bei Schäden an Ausrüstung während der Ausbildungszeit muss der Tauchlehrer umgehend informiert werden.
  • Verloren gegangene, mutwillig oder grob fahrlässig zerstörte Ausrüstung ist zu ersetzen.
  • Den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Kurses ist unbedingt Folge zu leisten.
  • 4. Die Tauchschule, bzw. der Tauchlehrer, behält sich bei Missachtung der oben genannten Punkte vor, den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
  • 5. Die Einschreibegebühr beträgt 25% des Kurspreises und wird bei Stornierung nicht erstattet. Coupons von Groupbuying Portalen (z.B. Groupon) zählen als Einschreibegebühr.
  • 6. Die Tauchschule Divecrew Berlin behält sich bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer die Erstattung der Kursgebühr vor.
  • 7. Die von der Tauchschule organisierten Tauchgänge/Kurse sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 30m. (Ausgenommen Spezialkurs Tieftauchen, TecRec Programme, PSD Programme.)
  • 8. Entstehende Tauchgebühren, bzw. Parkgebühren, sonstige andere Kosten, werden vom Teilnehmer selbst getragen. Mängel an den Tauchbasen, an denen die Freiwasserausbildung stattfindet, sind dort direkt vorzutragen. An- und Abfahrt sind selbst zu organisieren, sie obliegen weder den Pflichten der Tauchschule, noch wird dafür eine Haftung übernommen.
  • 9. Der Tauchschüler gibt die ausdrückliche und unwiderrufliche Genehmigung, Aufnahmen die im Rahmen unserer Kurse und Tauchausfahrten von Ihm gemacht wurden, ohne Einschränkung auf Ort, Raum und in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen. Dieses Recht wird nicht auf Dritte übertragen und findet nur Verwendung zu Darstellungszwecken für die Tauchschule Divecrew Berlin.

15. Reisen

Bei Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter.

16. Sonstiges

  • (a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Berlin.
  • (b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.